Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab Mai 2022)
1. Geltungsbereich
1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die Beziehungen zwischen den Kunden (nachstehend Kunde) und der Itten Pinselfabrik AG mit Sitz in Näfels (nachfolgend Itten). Sie gelten für den Kauf aller Produkte, Dienstleistungen und allen Vertriebskanälen der Itten Pinselfabrik AG.
2) Unsere AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Partner oder Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Gegenstand
Die Itten vertreibt Produkte und Dienstleistungen aus dem eigenen Sortiment, wobei sämtliche Bestellungen zu den aufgeführten Bedingungen angenommen und ausgeführt werden. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB.
3. Offerten/Angebote und Katalogangaben
1) Offerten, die keine spezielle Befristung enthalten, sind während 30 Tagen ab Offertdatum gültig. Unsere Offerten/Angebote und Katalogangaben und die darin genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die Itten oder durch die Lieferung der Ware zustande.
2) Alle Katalogangaben und tech. Dokumentationen (z.B. Abbildungen, Massangaben, Normen, Gewichte, sowie alle weiteren technischen Angaben), oder sonstige Unterlagen (inkl. elektronische Form) erfolgen ohne Gewähr.
4. Bestellung/Vertragsabschluss
Für den Kunden ist die Bestellung verbindlich, sobald er diese ausgelöst hat. Die Itten nimmt die Bestellung an, indem sie dem Kunden entweder innert einer angemessenen Frist eine Auftragsbestätigung übermittelt oder die Ware liefert. Erst mit Zugang der Auftragsbestätigung oder der gelieferten Ware ist die Bestellung des Kunden für die Itten rechtsverbindlich. Die Itten behält sich vor, Teillieferungen vorzunehmen und nur soweit auszuführen, als am Warenlager tatsächlich verfügbare Ware vorhanden ist.
5. Verfügbarkeit und Lieferung
1) Auf Grund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können jederzeit ohne Ankündigung ändern.
2) Die Lieferung erfolgt direkt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt auf alleinige Kosten und Gefahren des Kunden, auch dann wenn Teillieferungen erfolgen.
3) Die Gefahr der Ware geht mit Verlassen des Lagergebäudes auf den Kunden über. Die Itten kann Lieferungen verweigern, wenn gegenüber dem Kunden fällige, offene Forderungen bestehen. Lieferfristen und Termine verstehen sich ab Itten-Lager. Sie sind unverbindlich, die Nichteinhaltung kann nicht zu Forderungen aller Art, namentlich zu Schadenersatzforderungen, Übernahme von Folgekosten oder zum Widerruf der betreffenden Bestellung Anlass geben.
4) Lieferungen erfolgen an Werktagen. Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferung werden nicht anerkannt
6. Preise und Zahlungsbedingungen
1) Die Preise verstehen sich ab unseren Lagern exklusive Mehrwertsteuern-, Verpackungs- und Transportkosten. Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige den Marktverhältnissen anzupassen.
2) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart sind die Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar.
7. Zahlungsverzug
1) Kommt ein Kunde seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche der Kunde der Itten schuldet sofort fällig.
2) Die Itten kann ab der 3. Mahnung eine Umtriebsgebühr erheben und behält sich vor in Zukunft die Ware nur noch gegen Vorauszahlung zu liefern. Die Itten behält sich zudem das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
1) Die von Itten gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren Forderungen im Eigentum der Itten. Die Itten ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt in gebührender Form und im Einklang mit den einschlägigen nationalen Gesetzen in ein öffentliches Register oder andere Akten eintragen zu lassen sowie alle hiermit verbundenen Formalitäten auf Kosten des Bestellers zu erfüllen.
2) Im Falle eines Eigentumsvorbehalts ist der Besteller für die Waren (u.a. Unterhalt sowie die sichere Lagerung) und der Erhalt des Eigentums der Itten daran verantwortlich.
9. Gewährleistung
1) Der Kunde ist verpflichtet, die abgelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Beanstandungen für Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind innert 5 Arbeitstagen (Tag der Ablieferung zählt mit) nach Erhalt der Ware schriftlich und detailliert bei der Itten geltend zu machen. Die Rücksendung der Ware ohne schriftliche Zustimmung der Itten ist nicht gestattet. Wird die derartige Beanstandung nicht fristgerecht erhoben (Datum des Poststempels), gilt die Ware in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt.
2) Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel zum Vorschein kommen, die bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, so hat diese Beanstandung innerhalb von 48 Stunden ab Entdeckung schriftlich an die Itten zu gehen. Andernfalls gilt die Ware und Lieferung auch diesbezüglich als genehmigt.
3) Für das fehlerhaft anerkannte Material wird Ersatz der Ware geleistet. Die Rücknahme der Ware ohne Ersatzlieferung und die Vergütung des Kaufpreises bleiben vorbehalten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und insbesondere die Haftung für Schäden aufgrund des Mangels (namentliche Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, usw.) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel aufgrund natürlicher Abnützung, unsachgemässer Verwendung oder Lagerung, nicht fachgerechter Be- oder Verarbeitung, mangelhafter Wartung, übermässiger Beanspruchung, Missachtung von Vorschriften und Richtlinien zur Anwendung oder infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
5) Für Ansprüche des Kunden aller Art infolge mangelhafter Beratung, Erbringung von fehlerhaften Dienstleistungen aller Art oder wegen der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten haftet die Itten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast obliegt dem Kunden. Weitergehende oder andere Ansprüche des Kunden sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
6) Dem Besteller wird die Haftung gegenüber Dritten aus Schadenereignissen, die mit der Lieferung im Zusammenhang stehen, in vollem Umfang überbunden. Wird die Itten aus einem solchen Ereignis in Anspruch genommen, so steht ihr für sämtliche Aufwendungen das Rückgriffsrecht gegen den Besteller zu. Das Rückgriffsrecht des Bestellers gegen die Itten nach Art. 50 und 51 Schweizerisches Obligationenrecht wird wegbedungen.
7) Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auf für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist.
8) Die Gewährleistung für Ware, welche die Itten lediglich als Wiederverkäuferin vertreibt, richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers. Die Gewährleistungspflicht der Itten ist für diese Ware ausgeschlossen.
10. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche nach Ziffer 5 Abs. 2 hiervor entspricht unter allen Umständen und in jedem Fall der Gewährleistung, welche die Itten ihrerseits vom jeweiligen Lieferanten erhält. Diese Frist beträgt in der Regel maximal einem Monat.
11. Warenrücknahme und Rücklieferung
1) Mängelfrei gelieferte Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Eine allfällige Warengutschrift erfolgt nach Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung hat frei Haus zu erfolgen. Für die Aufbereitung und Wiedereinlagerung kann die Itten dem Kunden 10%, 20%, mindestens aber CHF 40.00, in Rechnung stellen.
2) Kundenspezifisch beschaffte Artikel, beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von einer Rücksendung ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Beim Umgang mit Daten hält sich die Itten an die geltenden Bestimmungen des EU-Gesetztes über den Datenschutz. Dies gilt insbesondere für die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundendaten (siehe hierzu auch unsere Datenschutzerklärung).
13. Besondere Bestimmungen
1) Diese AGB kann durch die Itten Pinselfabrik AG ohne Vorankündigung geändert werden.
2) Diese AGB gelten ohne besonderen Hinweis auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn die Itten Pinselfabrik AG den Besteller nicht gesondert auf die Geltung dieser Bedingungen hinweist.
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Besondere Bestimmungen
1) Es sind die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts anwendbar.
2) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt unser Rechtsdomizil Näfels.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.
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Am Linthli 8
8752 Näfels
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